Nicht wenige Familien geraten, wenn der Tod eines Angehörigen zu
beklagen ist, in finanzielle Bedrängnis. Rechnen Sie doch einmal
zusammen: Grabstelle, Friedhofsgebühren, Überführung, Einsargung,
Sarg, Kränze, Beisetzung
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Versicherungen
können auch per Fax gekündigt werden
Aktenzeichen 12 U 65/08
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass
Versicherungsverträge auch per Fax gekündigt werden dürfen. Wenn
man per Fax kündigt und einen Sendebericht bekommt, ist davon aus
zu gehen, dass das Schreiben beim Faxgerät der
Versicherungsgesellschaft angekommen ist.
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